Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite

Förderung

Förderung

Welche Bundesländer fördern welche Nutztierrassen? Einen vollständigen Überblick finden Sie im Menüpunkt "Liste Fördermaßnahmen".

Nach dem EU-Recht kann die Zucht gefährdeter einheimischer Nutztierrassen gefördert werden. Die Zahlungen werden zumeist im Rahmen der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU gewährt.

Auch in Deutschland werden gefährdete Nutztierrassenvor allem auf Grundlage von Artikel 28 der VO (EG) Nr. 1305/2013 gefördert. Dies erfolgt als Länder-Maßnahmen oder als gemeinsame Fördermaßnahme des Bundes und der Länder auf der Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Diese Fördermaßnahmen können auch mit EU-Mitteln kofinanziert werden.

BMEL und BLE fördern darüber hinaus Projekte zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung einheimischer Nutztierrassen aus verschiedenen Förderprogrammen.