Zentrale Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland (TGRDEU)
Das 2006 novellierte
Tierzuchtgesetz der Bundesrepublik Deutschland
regelt die Durchführung der Zucht der Nutztierarten Pferd, Rind, Schwein, Schaf und Ziege und insbesondere
die Organisation von Züchtervereinigungen und Zuchtunternehmen, Besamungsorganisationen und biotechnischen
Einrichtungen in Deutschland.
Tierzuchtgesetz der Bundesrepublik Deutschland
regelt die Durchführung der Zucht der Nutztierarten Pferd, Rind, Schwein, Schaf und Ziege und insbesondere
die Organisation von Züchtervereinigungen und Zuchtunternehmen, Besamungsorganisationen und biotechnischen
Einrichtungen in Deutschland.
Für die Durchführung des Gesetzes und seiner Verordnungen einschließlich finanzieller Verpflichtungen sind
die Bundesländer zuständig. Die züchterische Bearbeitung einer Vielzahl unterschiedlicher Rassen erfolgt
durch die von den jeweiligen Bundesländern anerkannten Züchtervereinigungen.
Auf den folgenden Internetseiten der Zentralen Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland
(TGRDEU) wird die organisierte Tierzucht in Deutschland, d.h. die Tierzuchtorganisationen und die in
Deutschland gezüchteten Haustierrassen der Tierarten Pferd, Rind, Schwein, Schaf und Ziege sowie der
Nutzgeflügelarten und Kaninchen umfassend beschrieben.
Die TGRDEU wird im Auftrag des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV)
vom
Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt
(IBV)
der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
(BLE) geführt.
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV)
vom
Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt
(IBV)
der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
(BLE) geführt.