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Zentrale Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland (TGRDEU)

Das 2006 novellierte Tierzuchtgesetz der Bundesrepublik Deutschland Tierzuchtgesetz der Bundesrepublik Deutschland regelt die Durchführung der Zucht der Nutztierarten Pferd, Rind, Schwein, Schaf und Ziege und insbesondere die Organisation von Züchtervereinigungen und Zuchtunternehmen, Besamungsorganisationen und biotechnischen Einrichtungen in Deutschland.
Für die Durchführung des Gesetzes und seiner Verordnungen einschließlich finanzieller Verpflichtungen sind die Bundesländer zuständig. Die züchterische Bearbeitung einer Vielzahl unterschiedlicher Rassen erfolgt durch die von den jeweiligen Bundesländern anerkannten Züchtervereinigungen.
Auf den folgenden Internetseiten der Zentralen Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) wird die organisierte Tierzucht in Deutschland, d.h. die Tierzuchtorganisationen und die in Deutschland gezüchteten Haustierrassen der Tierarten Pferd, Rind, Schwein, Schaf und Ziege sowie der Nutzgeflügelarten und Kaninchen umfassend beschrieben.
Die TGRDEU wird im Auftrag des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) vom Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt Informations- und Koordinationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geführt.
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