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Tierzuchtrecht

Pferdesportliche Veranstaltungen

Koordinierende Behörde gemäß Entscheidung 92 / 216 / EWG

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 331
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: +49 (0)228 6845 - 3370
E-Mail: holger.goederz@ble.de

Anzahl und Disziplin pferdesportlicher Veranstaltungen

Anzahl der (pferdesportlichen) Veranstaltungen, die unter die Ausnahmereglung gemäß Artikel 4 Absatz 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 90/428/EWG des Rates fallen

Pferdesportdisziplin           Anzahl der pferdesportlichen Veranstaltungen Datum der letzten Aktualisierung
Trabrennen Jahr 2021, ca. 130 Rennen 27.01.2021
Galopprennen Jahr 2021, 0 Rennen 27.01.2021
Reitpferdezucht
(Dressur, Springen usw.)
Jahr 2021, 277 Prüfungen im Rahmen von 139 Veranstaltungen

27.01.2021

 

Kriterien der Gewinnverteilung pferdesportlicher Veranstaltungen

Kriterien für die Verteilung der finanziellen Mittel für den Schutz, die Förderung und die Verbesserung der Zucht (Artikel 4 Absatz 2, 2. Gedankenstrich der Richtlinie 90/428/EWG)

Pferdesport-disziplin Kriterien für die Verteilung der finanziellen Mittel Fassung
Trabrennen Jahr 2020
Anzahl der reservierten Preisgelder: 10 Prozent Züchterprämie, Gewinnverteilung der 5 erstplazierten Pferde pro Rennen: (50/ 25/ 12,5/ 7,5/ 5). Breeders crown Rennen: 15 Prozent Züchterprämie, Gewinnverteilung der 5 erstplazierten Pferde pro Rennen: (50/ 20/ 15/ 10/ 5) Jahr 2020, Verhältnis der Veranstaltung gemäß Nr. 2: 8,1 Prozent
27.01.2021
Galopprennen Jahr 2020
Anzahl der reservierten Preisgelder: 18,86 Prozent, Kriterien: Züchterprämien, für in Deutschland gezogene Pferde, in Flachrennen: 30 Prozent für 2j. und 3j. Pferde, 20 Prozent für 4j. und 5j. Pferde, 10 Prozent für 6j. und ältere Pferde, 18 Prozent für alle Altersgruppen in Hindernisrennen
27.01.2021

Reitpferdezucht
(Dressur,
Springen usw.)

Jahr 2020
Für den Schutz, die Förderung und die Verbesserung der Pferdezucht in Deutschland wurden im Jahr 2020 von den nach Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe c, erzielten Einkünften oder Gewinnen (ohne Veranstaltungen nach Artikel 4, Abs. 2,1. Anstrich, Buchstaben a bis c) 3 Prozent bzw. 1 Prozent für deutsche Pferde einbehalten. Von diesem Anteil der Einkünfte oder Gewinne werden für das Jahr 2020 3 Prozent bzw. 1 Prozent gem. des Verteilungssystems der Züchterprämie an die Züchter ausbezahlt.
27.01.2021