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Organisationen

Organisationen

Die Zucht von Pferd, Esel, Rind, Büffel, Schwein, Schaf und Ziege ist in Deutschland rechtlich durch das Tierzuchtgesetz und den Verordnungen dazu geregelt. Die Rechtsvorschriften beziehen sich insbesondere auf die Durchführung und Dokumentation der Zucht und der Zuchttiere und regeln Art und Umfang der Leistungsprüfungen in den zwingend zu formulierenden Zuchtprogrammen. Darüber hinaus enthält das Tierzuchtgesetz Bestimmungen zur Durchführung und Anwendung der biotechnischen Maßnahmen im Bereich des Besamungswesens und des Embryotransfers.

Die Durchführung des Gesetzes unterliegt der Verantwortung der Bundesländer, ebenso wie die Anerkennung und Kontrolle der im Zuchtbereich tätigen Organisationen. Zu den Tierzuchtorganisationen gehören Zuchtverbände, Zuchtunternehmen, sowie Besamungsstationen und Embryotransfereinrichtungen.

In den Rassedachverbänden bzw. –vereinen werden die Zuchtprogramme für die betreuten Rassen koordiniert. Häufig werden Empfehlungen der Rassedachverbände von den angeschlossenen Zuchtverbänden in ihre Satzungen oder Zuchtbuchordnungen übernommen.