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Startseite | Veröffentlichung von Informationen gemäß Tierzuchtrecht

Veröffentlichung von Informationen gemäß Tierzuchtrecht

Mit Verordnung (EU) 1012/2016 sowie Entscheidung 2009/712/EG sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ab 1. November 2018 Informationen über Zuchtorganisationen und pferdesportliche Veranstaltungen im Internet zu veröffentlichen und diese aktuell zu halten. Zur Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben werden auf den folgenden Seiten Informationen veröffentlicht über:
  • in Deutschland anerkannte Zuchtorganisationen
  • anerkannte Zuchtorganisationen, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben, deren Tätigkeitsbereich sich aber auf Deutschland erstreckt
  • pferdesportliche Veranstaltungen.
Auf den folgenden Seiten werden darüber hinaus Informationen über Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten veröffentlicht, die eine Erlaubnis nach § 17 des Tierzuchtgesetz Tierzuchtgesetz besitzen und damit ausschließlich innerstaatlich tätig sind.
Links zu den Seiten mit den Verzeichnissen über Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, die eine Zulassung nach dem EU-Recht besitzen und damit innergemeinschaftlich tätig sein dürfen, befinden sich jeweils am Ende der Seiten über Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, die eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz besitzen.
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