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Förderung

Im Rahmen der neuen ELER-Verordnung (EU VO Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) bieten sich Möglichkeiten, die Entwicklung des ländlichen Raumes im Einklang mit der Gesamtstrategie der EU weiter voran zu bringen, insbesondere durch die Umsetzung der neuen Agrarpolitik ( GAP ).
Die GAP konzentriert sich künftig auf drei Hauptbereiche: Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft, Umwelt sowie Bevölkerung. Den daraus resultierenden künftigen Strategien werden vier Schwerpunkte untergeordnet, wobei in Schwerpunkt 2 "Verbesserung der Umwelt und der Landschaft" im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen ausdrücklich Zahlungen für Maßnahmen zur Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft gewährt werden können.
Fördermaßnahmen für gefährdete Nutztierrassen werden damit auch in Deutschland gemäß der ELER-Verordnung umgesetzt. Dies erfolgt zum Einen im Wege ausschließlicher Länder-Maßnahmen oder – nach der inzwischen vorliegenden Notifizierung durch die EU – auch als gemeinsame Fördermaßnahme des Bundes und der Länder auf der Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Diese Fördermaßnahmen können künftig auch mit EU-Mitteln kofinanziert werden.
Insgesamt 74 Maßnahmen für 45 verschiedene Rassen der Tierarten Pferd, Rind, Schwein, Schaf und Ziege werden zur Zeit durchgeführt. Hinzu kommen noch zusätzliche Maßnahmen für Kleintiere (Gans, Ente, Taube, Kaninchen).
Im Rahmen der Programme können folgende Unterstützungen gewährt werden:
  • Prämien für gehaltene Zuchttiere
  • Wurfprämien
  • Fohlenprämien
  • Aufzuchtprämien
  • Ankaufprämien für Tiere
  • Unterstützungen für Züchtervereinigungen
  • Bezuschussung der Gewinnung und Konservierung von Sperma- und Embryonen zum Gebrauch und zur Konservierung
Darüber hinaus betreut die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ( BLE ) spezielle Maßnahmen zur Förderung der Biologischen Vielfalt in Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft (einschließlich Gartenbau) Maßnahmen zur Förderung der Biologischen Vielfalt in Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft (einschließlich Gartenbau)
  • Im Auftrag des BMELV vergibt die BLE Aufträge für Bestandsaufnahmen, Erhebungen und nichtwissenschaftliche Untersuchungen im Bereich Biologische Vielfalt. Ziel der Aufträge ist die Erfassung, Inventarisierung und Dokumentation sowie das Monitoring der Bestandsentwicklung genetischer Ressourcen und die Erstellung sonstiger Informationsgrundlagen in diesem Bereich.
  • Über Modell- und Demonstrationsvorhaben sollen Defizite und Probleme bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen in Deutschland abgebaut und innovative Konzepte mit Vorbildcharakter entwickelt und umgesetzt werden.
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© Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung